Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 03.11.2014 - Verg W 9/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anderes als ausgeschriebenes Betonsteinpflaster angeboten: Angebotsausschluss!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Wer nicht die geforderten Maße anbietet, ist auszuschließen!
- heuking.de (Kurzinformation)
Abweichende Angebote zwingend auszuschließen
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betonsteinpflaster mit anderen als den ausgeschriebenen Maßen angeboten: Angebotsausschluss (VPR 2015, 10)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Betonsteinpflaster mit anderen als den ausgeschriebenen Maßen angeboten: Angebotsausschluss! (IBR 2015, 27)
Verfahrensgang
- VK Brandenburg, 01.10.2014 - VK 15/14
- OLG Brandenburg, 03.11.2014 - Verg W 9/14
Papierfundstellen
- ZfBR 2015, 312
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Brandenburg, 30.01.2014 - Verg W 2/14
Vergabenachprüfungsverfahren: Wertungsausschluss bei Unvollständigkeit eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2014 - Verg W 9/14
2.1) Wird eine Leistung angeboten, die nicht der nach den Vergabeunterlagen geforderten Leistung entspricht, so stellt dies eine Änderung der Vergabeunterlagen dar, die nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. b VOB/A-EG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A-EG zwingend den Ausschluss zur Folge hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.02.-, Verg 1/13, IBR -, 368; Senat, Beschluss v. 30.01.2014, Verg W 2/14, NZBau 2014, 525).Diese Abwägung führt dazu, dass Akteneinsicht in dem Umfang gewährt wird, in dem sie zur Durchsetzung der subjektiven Rechte - beschränkt auf den Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens - erforderlich ist und ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse nicht entgegen steht (st. Rechtsprechung des Senats; Beschluss v. 30.01.2014 a.a.O.).
- BGH, 16.10.2012 - X ZR 37/12
Kein Luftbeförderungsvertrag mit "noch unbekannt"
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2014 - Verg W 9/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind empfangsbedürftige Willenserklärungen, bei deren Verständnis auch der Verkehrsschutz und der Vertrauensschutz des Erklärungsempfängers maßgebend sind, so auszulegen, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. nur BGHZ 195, 126 m.w.N.). - BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05
Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens der Parteien bei Auslegung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2014 - Verg W 9/14
Ein nachträgliches Verhalten der Partei kann nur insoweit berücksichtigt werden, als spätere Vorgänge Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten zum maßgeblichen Zeitpunkt zulassen (vgl. BGH, Urteil v. 07.12.2006, VII ZR 166/05, NZBau 2007, 241).
- EuGH, 14.02.2008 - C-450/06
Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2014 - Verg W 9/14
Es ist Sache der Nachprüfungsinstanzen zu beurteilen, ob ein schützenswertes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis vorliegt oder nicht, welches der begehrten Akteneinsicht unter Abwägung der Belange der Verfahrensbeteiligten entgegen steht (EuGH, Urteil v. 14.02.2008, Rs. C-450/06). - OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 11 Verg 12/11
Vergaberecht: Änderung an den Vertragsunterlagen; Auslegung von Angeboten; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2014 - Verg W 9/14
Bei der Auslegung von Bietererklärungen ist schließlich auch das in § 97 Abs. 1 und 2 GWB aufgestellte Gebot der Auftragsvergabe im Rahmen eines transparenten Wettbewerbs unter Gleichbehandlung der Bieter zu beachten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 26.06.2012, 11 Verg 12/11 VergabeR 2012, 884; OLG München, Beschluss v. 21.02.2008, Verg 1/08; VergabeR 2008, 580). - OLG München, 21.02.2008 - Verg 1/08
Vergabeverfahren: Berücksichtigung von Begleitschreiben und nachträglichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2014 - Verg W 9/14
Bei der Auslegung von Bietererklärungen ist schließlich auch das in § 97 Abs. 1 und 2 GWB aufgestellte Gebot der Auftragsvergabe im Rahmen eines transparenten Wettbewerbs unter Gleichbehandlung der Bieter zu beachten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 26.06.2012, 11 Verg 12/11 VergabeR 2012, 884; OLG München, Beschluss v. 21.02.2008, Verg 1/08; VergabeR 2008, 580). - OLG Frankfurt, 26.05.2009 - 11 Verg 2/09
Vergabeverfahren: Unklarheit bzw. Unbrauchbarkeit der im Leistungsverzeichnis …
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2014 - Verg W 9/14
Ein Anspruch des Bieters auf Aufklärung des Angebotsinhalts besteht nach § 15 VOB/A-EG grundsätzlich nicht (vgl. OLG Frankfurt, 11 Verg 2/09, VergabeR 2010, 134), und dabei unter keinen Umständen dahin, das Angebot nachträglich zu ändern. - OLG Düsseldorf, 12.02.2013 - Verg 1/13
Andere als ausgeschriebene Leistung angeboten: Ausschluss zwingend!
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2014 - Verg W 9/14
2.1) Wird eine Leistung angeboten, die nicht der nach den Vergabeunterlagen geforderten Leistung entspricht, so stellt dies eine Änderung der Vergabeunterlagen dar, die nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. b VOB/A-EG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A-EG zwingend den Ausschluss zur Folge hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.02.-, Verg 1/13, IBR -, 368; Senat, Beschluss v. 30.01.2014, Verg W 2/14, NZBau 2014, 525). - VK Brandenburg, 01.10.2014 - VK 15/14
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2014 - Verg W 9/14
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 01.10.2014 - VK 15/14 - bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
- OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer …
Einigkeit besteht in der Rechtsprechung zudem darüber, dass bei der Auslegung von Bietererklärungen die Gebote eines transparenten Wettbewerbs und der Gleichbehandlung der Bieter berücksichtigt werden müssen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2014 - Verg W 9/14, zitiert nach juris, Tz. 20; BayObLG, Beschluss vom 11.02.2004 - Verg 1/04, zitiert nach juris, Tz. 12), auf die auch § 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A 2019 ausdrücklich Bezug nimmt.Spätere Äußerungen sind dabei insoweit berücksichtigungsfähig, als sie Aufschluss über das Verständnis bei Erklärungszugang geben (Senatsbeschlüsse vom 13.03.2019 - VII-Verg 42/18, zitiert nach juris, Tz. 42, und vom 12.03.2007 - VII-Verg 53/06, zitiert nach juris, Tz. 59; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2014 - Verg W 9/14, zitiert nach juris, Tz. 19).
Die Gebote eines fairen Wettbewerbs und der Gleichbehandlung der Bieter (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2014 - Verg W 9/14, zitiert nach juris, Tz. 20) stehen dem nicht entgegen, weil eine Manipulationsgefahr in diesem Fall nicht besteht.
- VK Thüringen, 10.05.2023 - 4002-812-2023-E-003-SM
Offenkundiger Rechenfehler ist keine Änderung der Vergabeunterlagen!
Einigkeit besteht in der Rechtsprechung zudem darüber, dass bei der Auslegung von Bietererklärungen die Gebote eines transparenten Wettbewerbs und der Gleichbehandlung der Bieter berücksichtigt werden müssen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2014 - Verg W 9/14; BayObLG, Beschluss vom 11.02.2004 - Verg 1/04), auf die auch§ 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A 2019 ausdrücklich Bezug nimmt.Spätere Äußerungen sind dabei insoweit berücksichtigungsfähig, als sie Aufschluss über das Verständnis bei Erklärungszugang geben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2019 - Verg 42/18, und Beschluss vom 12.03.2007 - Verg 53/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2014 - Verg W 9/14), so das OLG Düsseldorf im Beschluss vom 01.04.2020 - Verg 30/19.
- VK Brandenburg, 11.05.2020 - VK 4/20
Anspruch auf Preisprüfung: Ja, aber wie?
Diese Abwägung führt dazu, dass Akteneinsicht in dem Umfang gewährt wird, in dem sie zur Durchsetzung der subjektiven Rechte der Beteiligten - beschränkt auf den Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens - erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des Vergabesenats des OLG Brandenburg, siehe Beschluss vom 3 November 2014 - Verg W 9/14).